Aufenthaltserlaubnis für Bildung - Ausbildung - Praktikum
Erwachsene über 18 Jahre, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung studieren werden, oder Ausländer, die in Grund- und Sekundarschulen zur Schule gehen werden, obwohl sie keinen Familienwohnsitz haben, können während dem Studium/Bildung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Ausländer, die zum Studieren eine Aufenthaltserlaubnis erhalten möchten, müssen sich zuerst an der Bildungseinrichtung, an der sie studieren werden, immatrikulieren lassen und zusammen mit den Immatrikulationsunterlagen bei den türkischen Vertretungen im dem Land, in dem sie sich aufhalten oder dessen Staatsangehörige sie sind, einen Antrag stellen und anschließend mit dem Visum zum Zwecke eines Studiums einreisen.
Ausländer, die mit einem Visum zum Zwecke eines Studiums einreisen, können bei der zuständigen Einrichtung in der Stadt, in der sie sich während der Dauer ihres Visums aufhalten werden, einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen. Für Ausländer, die einen Antrag stellen, wird eine Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt, die während der Dauer ihres Studiums gültig sein wird.
Auch Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Studenten erhalten möchten, müssen eine Krankenversicherung abschließen. Ausländer, die zum ersten Mal eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten werden, können zu den Terminen für Aufenthaltsgenehmigungen gehen, nachdem sie ihre Versicherungsangelegenheiten erledigt haben, indem sie bei der zuständigen Sozialversicherungseinrichtung/Sozialversicherungszentrum ab dem Immatrikulationsdatum innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Antrag stellen. Anderenfalls werden sie eine private Krankenversicherung abschließen müssen.
Genel sağlık sigortası tescilleri yapılan yabancı uyruklu öğrencilerin, genel sağlık sigortası priminin kendileri tarafından ödenmesi gerekmektedir. (1/7/2014-31/12/2014 tarihleri için bu tutar aylık 45,36 TL’dir)