Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind

Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind

Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sindAllgemeine Informationen: Ausländer, die in unser Land durch ein Visum oder im Rahmen einer Visumbefreiung nur für touristische Zwecke gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.

Ausländer, die eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen sich über das “Touristenvisum” oder Visumbefreiung anmelden. Außerdem müssen sie ihre Termine innerhalb der gesetzlichen Frist nehmen. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.

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Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen