Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben

Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben

Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen habenAllgemeine Informationen: Ausländer, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung als Vorbachelor-, Bachelor-, Masterstudenten oder Doktoranden studieren, können bis zu einem Jahr (kurzfristig) eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie nach dem Abschluss ihres Studiums (ab dem Abschlussdatum) innerhalb von sechs Monaten einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.

Ausländer, die ihr Studium abgeschlossen haben, müssen bei der offiziellen Einrichtung der Stadt oder des Stadtteils, in dem sie bleiben werden, ab dem Abschlussdatum spätestens innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellen. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.

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Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen