Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die mit türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind

Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die mit türkischen Staatsangehörigen verheiratet sind

Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die mit türkischen Staatsangehörigen verheiratet sindAusländer, die mit einem türkischen Staatsangehörigen geheiratet haben, können nach der standesamtlichen Eheschließung einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.

Ausländer, die in der Türkei geheiratet haben
Ausländer, die ihre Eheschließungsverfahren in der Türkei durchführen, können einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehröige stellen, nachdem die Registrierungsvorgänge beim Standesamt abgeschlossen wurden.

Ausländer, die im Ausland geheiratet haben
Ausländer, die im Ausland geheiratet haben, müssen bei der türkischen Vertretung im Ausland einen Antrag stellen und die Eheschließung melden. Die Vertretung wird die Eheschließung dem Standesamt in der türkei mitteilen und dafür sorgen, dass der Ausländer in der Türkei registriert wird. Paare, die sich in diesem Zustand befinden, können während dem Termin für die Aufenthaltserlaubnis mit dem Dokument, das sie von der Vertretung im Ausland erhalten werden, einen Antrag stellen. Während dem Antrag können zusätzliche Informationen oder Unterlagen verlangt werden. Daher sollten Sie vor Terminvereinbarung nach den erforderlichen Unterlagen fragen!

Der Ausländer/die Ausländerin und seine Ehegattin/ihr Ehegatte, die/der türkische/r Staatsangehörige/r ist, die einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige stellen werden, müssen während dem Termin beide anwesend sein. Die Einrichtung kann Fragen stellen, um festzustellen, ob das verheiratete Paar in einer ehelichen Gemeinschaft lebt oder nicht, und diesbezüglich eine Untersuchung beantragen. Sollte eine vereinbarte Eheschließung festgestellt werden, kann es dazu kommen, dass die Aufenthaltsgenehmigung nicht ausgestellt und gegebenenfalls ausgestellte Aufenthaltsgenehmigungen gestrichen werden.

Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Was sollte im Falle einer Scheidung getan werden?
Im Falle einer Scheidung kann dem/der Ausländer/in, der/die mit einer/m türkischen Staatsangehörigen verheiratet ist und mindestens drei Jahre mit einer Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige in der Türkei geblieben ist, eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Wenn jedoch durch das betreffende Gerichtsurteil bestimmt wurde, dass der/die ausländische Ehegatte/Ehegattin aufgrund Gewalt in der Familie benachteiligt wurde, ist die Frist von drei Jahren nicht erforderlich.
Wird die Aufenthaltsgenehmigung im Falle des Sterbens des türkischen Ehegattens gestrichen?
Im Falle des Sterbens des türkischen Ehegattens kann der/die Ausländer/Ausländerin bis zum Ablauf der Aufenthaltserlaubnis in der Türkei bleiben. Nach Ablauf dieser Frist kann die Person einen Antrag auf eine kurzfristige Aufenthaltserlaubnis stellen.