Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung in der Türkei bleiben möchten
Allgemeine Informationen: Ausländer, die in der Wohnung, die sie in der Türkei gekauft haben, bleiben möchten, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Um einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen zu können, müssen sie zunächst nach dem Kauf der Wohnung mit dem Original des Grundbucheintrags bei der türkischen Vertretung in dem Land, dessen Staatsangehörige sie sind oder in dem sie dauerhaft leben, einen Antrag stellen. Wenn unsere Vertretung den Antrag als angemessen erachtet, wird dem Ausländer ein “Visum für Grundstücke” oder ein “Langfristiges Visum” gegeben und das Recht für den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung erteilt.
Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen sich über ein “Visum für Grundstücke” oder ein “Langfristiges Visum” von der türkischen Vertretung anmelden. Außerdem müssen sie ihre Termine innerhalb der gesetzlichen Frist nehmen. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.
Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen |
- Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die zu Geschäftstreffen oder gewerblichen Zwecken gekommen sind
- Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung in der Türkei bleiben möchten
- Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind
- Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben
- Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind
- Ausländer, die zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die durch ein Gerichtsurteil bleiben dürfen