Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind
Allgemeine Informationen: Ausländer, die in unser Land durch ein Visum oder im Rahmen einer Visumbefreiung nur für touristische Zwecke gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.
Ausländer, die eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen sich über das “Touristenvisum” oder Visumbefreiung anmelden. Außerdem müssen sie ihre Termine innerhalb der gesetzlichen Frist nehmen. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.
Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen |
- Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die zu Geschäftstreffen oder gewerblichen Zwecken gekommen sind
- Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung in der Türkei bleiben möchten
- Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind
- Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben
- Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind
- Ausländer, die zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die durch ein Gerichtsurteil bleiben dürfen