Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben
Allgemeine Informationen: Ausländer, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung als Vorbachelor-, Bachelor-, Masterstudenten oder Doktoranden studieren, können bis zu einem Jahr (kurzfristig) eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie nach dem Abschluss ihres Studiums (ab dem Abschlussdatum) innerhalb von sechs Monaten einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Ausländer, die ihr Studium abgeschlossen haben, müssen bei der offiziellen Einrichtung der Stadt oder des Stadtteils, in dem sie bleiben werden, ab dem Abschlussdatum spätestens innerhalb von sechs Monaten einen Antrag stellen. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.
Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen |
- Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die zu Geschäftstreffen oder gewerblichen Zwecken gekommen sind
- Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung in der Türkei bleiben möchten
- Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind
- Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben
- Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind
- Ausländer, die zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die durch ein Gerichtsurteil bleiben dürfen