Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind

Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind

Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sindAllgemeine Informationen: Ausländer, die aufgrund eines Bürgerkriegs in einer legalen Weise in die Türkei eingereist sind oder wegen verschiedener Gründe in der Türkei bleiben müssen, können eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu einem Jahr (kurzfristige) erhalten. Eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis kann unter folgenden Bedingungen erteilt werden.

  1. Wenn es um das Wohl des Kindes geht
  2. Ausländer, die die Türkei nicht verlassen durften oder die Ausreise nicht als angemessen oder möglich erachtet wurde, obwohl diese Personen abgeschoben werden sollten oder in die Türkei nicht einreisen durften
  3. Während der Fortsetzung des Prozesses der Heimschaffung in das erste Asylland des Antragstellers oder ein sicheres Drittland
  4. An Ausländer, für die die Einreise in die Türkei und der Aufenthalt in der Türkei zum Schutz der nationalen Interessen oder wegen dringenden Gründen im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit erlaubt werden muss
  5. In Ausnahmefällen

Diejenigen, die eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis besitzen und vorübergehend unter Schutz genommen wurden, haben kein Anspruch auf den Wechsel zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis. Außerdem müssen sich die Ausländer, die eine “humanitäre Aufenthaltserlaubnis” erhalten haben, ab dem Ausstellungsdatum der Erlaubnis spätestens innerhalb von zwanzig Werktagen im Adressregistrierungssystem registrieren. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.

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Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen