Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind
Allgemeine Informationen: Ausländer, die aufgrund eines Bürgerkriegs in einer legalen Weise in die Türkei eingereist sind oder wegen verschiedener Gründe in der Türkei bleiben müssen, können eine Aufenthaltsgenehmigung bis zu einem Jahr (kurzfristige) erhalten. Eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis kann unter folgenden Bedingungen erteilt werden.
- Wenn es um das Wohl des Kindes geht
- Ausländer, die die Türkei nicht verlassen durften oder die Ausreise nicht als angemessen oder möglich erachtet wurde, obwohl diese Personen abgeschoben werden sollten oder in die Türkei nicht einreisen durften
- Während der Fortsetzung des Prozesses der Heimschaffung in das erste Asylland des Antragstellers oder ein sicheres Drittland
- An Ausländer, für die die Einreise in die Türkei und der Aufenthalt in der Türkei zum Schutz der nationalen Interessen oder wegen dringenden Gründen im Hinblick auf die öffentliche Ordnung und die öffentliche Sicherheit erlaubt werden muss
- In Ausnahmefällen
Diejenigen, die eine humanitäre Aufenthaltserlaubnis besitzen und vorübergehend unter Schutz genommen wurden, haben kein Anspruch auf den Wechsel zu einer langfristigen Aufenthaltserlaubnis. Außerdem müssen sich die Ausländer, die eine “humanitäre Aufenthaltserlaubnis” erhalten haben, ab dem Ausstellungsdatum der Erlaubnis spätestens innerhalb von zwanzig Werktagen im Adressregistrierungssystem registrieren. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.
Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen |
- Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die zu Geschäftstreffen oder gewerblichen Zwecken gekommen sind
- Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung in der Türkei bleiben möchten
- Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind
- Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben
- Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind
- Ausländer, die zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die durch ein Gerichtsurteil bleiben dürfen