Ausländer, die zu Geschäftstreffen oder gewerblichen Zwecken gekommen sind
Allgemeine Informationen: Ausländer, die zu einem Geschäftstreffen mit einer Firma in der Türkei oder zur Gründung eines eigenen Geschäftes gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beantragen und die Bedingungen dafür erfüllen. Hierzu müssen sie beim Asyl- und Einwanderungsbüro einen Termin vereinbaren, bevor die Frist des Visums oder der Visumbefreiung abläuft, und bis zu diesem Termin die genannten Unterlagen vorbereiten.
Ausländer, die für ein Geschäftstreffen oder zur Gründung eines eigenen Geschäftes eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen sich über das “Geschäftstreffen-Visum” anmelden. Außerdem müssen sie ihre Termine innerhalb der gesetzlichen Frist nehmen. Um die Visumfristen für die Länder und die Höhe der Gebühr, die Sie bezahlen müssen, zu erfahren, können Sie den folgenden Aufenthaltsrechner verwenden.
Unterlagen, die während dem Termin bereitgestellt werden müssen |
- Ausländer, die für touristische Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die zu Geschäftstreffen oder gewerblichen Zwecken gekommen sind
- Ausländer, die durch den Kauf einer Wohnung in der Türkei bleiben möchten
- Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind
- Ausländer, die ihre Hochschulbildung in der Türkei abgeschlossen haben
- Ausländer, die aus humanitären Gründen gekommen sind
- Ausländer, die zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind
- Ausländer, die durch ein Gerichtsurteil bleiben dürfen