Ausländer, die mit einem gültigen Reisepass oder anstelle eines Reisepasses mit einem gültigen Reisedokument einreisen, können sich während der Dauer des Visums, das für das Land, aus dem sie kommen, angewandt wird, oder während der Visumbefreiung in unserem Land aufhalten. Jedoch Ausländer, die länger als die Frist für das Visum oder für die Visumbefreiung bleiben möchten, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Ob für das Land, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen, ein Visum angewandt wird und wie lange Sie maximal ununterbrochen bleiben dürfen, können Sie über das folgende Formular erfahren, indem Sie Ihr Land auswählen.
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Erwachsene über 18 Jahre, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung studieren werden, oder Ausländer, die in Grund- und Sekundarschulen zur Schule gehen werden, obwohl sie keinen Familienwohnsitz haben...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die in unser Land durch ein Visum oder im Rahmen einer Visumbefreiung gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie diese beant...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die in der Wohnung, die sie in der Türkei gekauft haben, bleiben möchten, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten. Um einen Antrag auf eine Aufent...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die in die Türkei zum Forschen für wissenschaftliche Zwecke gekommen sind, können bis zu einem Jahr (kurzfristige) eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie dies...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die zum Zwecke einer Behandlung gekommen sind, können für die Dauer ihrer Behandlung eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten, sofern sie ihren Zustand durch ein Schreiben ...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die in unser Land durch ein Visum oder im Rahmen einer Visumbefreiung nur für touristische Zwecke gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigung er...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die bereits vorher eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten haben oder gemäß dem Urteil der türkischen Gerichte in der Türkei bleiben müssen, können bis zu einem Jahr eine ...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die zu einem Geschäftstreffen mit einer Firma in der Türkei oder zur Gründung eines eigenen Geschäftes gekommen sind, können bis zu einem Jahr eine Aufenthaltsgenehmigu...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die in der Türkei in einer Hochschuleinrichtung als Vorbachelor-, Bachelor-, Masterstudenten oder Doktoranden studieren, können bis zu einem Jahr (kurzfristig) eine Auf...
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Allgemeine Informationen: Ausländer, die aufgrund eines Bürgerkriegs in einer legalen Weise in die Türkei eingereist sind oder wegen verschiedener Gründe in der Türkei bleiben müssen, können eine Aufenthal...
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Ausländer, die mit einem türkischen Staatsangehörigen geheiratet haben, können nach der standesamtlichen Eheschließung einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Ausländer, die in der Türkei ge...
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Die Verwandten ersten Grades von Ausländern, die aus irgendeinem Grund in unser Land gekommen und eine Aufenthaltserlaubnis (Genehmigung) erhalten haben, können zu Begleitungszwecken eine Aufenthaltsgeneh...
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Ausländer, die in die Türkei durch ein Visum oder eine Visumbefreiung gekommen sind, dürfen maximal ununterbrochen 30, 60 oder 90 Tage in der Türkei bleiben. Ausländer, die in den letzten 180 Tagen maximal 90 Tage in der Türkei geblieben sind, müssen 90 Tage im Ausland warten, um erneut in die Türkei einreisen zu dürfen.
Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten möchten, müssen den Antrag stellen, bevor ab der Einreise in die Türkei mit ihren Reisepässen die Frist für das Visum oder für die Visumbefreiung abgelaufen ist. Anträge, die nach Ablauf des Visums oder der Visumbefreiung gestellt wurden, werden nicht angenommen und es wird verlangt, dass der Ausländer die Türkei verlässt.
Die Anträge für eine Aufenthaltserlaubnis werden ab dem 1. Januar 2015 von unseren Vertretungen im Ausland angenommen. Jedoch werden die Anträge weiterhin bei den Polizeiämtern und gegebenenfalls Einwanderungsverwaltungsbüros in der Türkei gestellt, bis die Vorbereitungsarbeiten unserer Vertretungen abgeschlossen sind.
- Diejenigen, die sich während der Dauer des Visums oder der Visumsbefreiung in der Türkei befinden
- Diejenigen, die mit der Voraussetzung des Erhaltes einer Ausreiseerlaubnis die türkische Staatsangehörigkeit verloren haben
- Diejenigen, die einen Antrag auf den internationalen Schutz “Anmeldebescheinigung” gestellt haben
- Diejenigen, die von der Aufenthaltserlaubnis durch zweiseitige oder mehrseitige Vereinbarungen mit der Türkei befreit sind
- Offizielle diplomatische und konsularische Beamten, die in der Türkei arbeiten, und deren Familienangehörigen, die durch das Außenministerium gemeldet worden sind, ausschließlich Ehegatten und Kinder, für die sie sorgen müssen
- Diejenigen, die in den Vertretungen von internationalen Unternehmen in der Türkei arbeiten und deren Status mit Vereinbarungen bestimmt worden sind
- Diejenigen, die einen “Ausweis für den Antragsteller auf internationalen Schutz” besitzen
- Diejenigen, die einen “Ausweis für die Zuerkennung des internationalen Schutzstatus” besitzen
- Diejenigen, die einen “Ausweis für Staatenlose” besitzen
- Diejenigen, die eine gültige Arbeitserlaubnis besitzen
Ausländer, die einen Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung stellen, müssen mit einem zweckmäßigen Visum oder einer Visumbefreiung eingereist sein und im Reisepass muss der Stempel, wodurch das letzte Einreisedatum angegeben wird, enthalten sein
Sie müssen einen Reisepass besitzen, der von der Frist, die Sie für die Aufenthaltserlaubnis beantragt haben, mindestens 60 Tage (zwei Monate) länger gültig ist
Welche Unterlagen Sie entsprechend Ihrem Einreisezweck und Ihrer Nationalität brauchen, und wie hoch die Gebühr ist, können Sie durch den Rechner unter Aufenthalt berechnen berechnen lassen.
Ausländer, die eine Aufenthaltsgenehmigung besitzen, müssen ihre Genehmigung fristgerecht verlängern, wenn sie weiterhin in der Türkei leben möchten. Ausländer, die eine Verlängerung beantragen, müssen ihre Anträge zwei Monate vor Ablauf der Genehmigung stellen.
Ausländer, die ihre Genehmigung nicht innerhalb der Frist verlängern, können als Flüchtlinge angesehen werden und somit würde verlangt werden, dass sie die Türkei verlassen. Nur die Anträge von Ausländern mit einer “akzeptablen” Entschuldigung können angenommen werden.
Ausländer müssen gemäß dem Internationalen Schutzgesetz für Ausländer frühestens zwei Monate vor Ablauf der Frist der Aufenthaltsgenehmigung beim zuständigen Amt einen Antrag stellen.
Welche Unterlagen Sie entsprechend Ihrem Einreisezweck und Ihrer Nationalität brauchen, und wie hoch die Gebühr ist, können Sie durch den Rechner unter
Aufenthalt berechnen berechnen lassen.
Ausländer, die in eine andere Stadt als die Stadt, für die sie die Aufenthaltserlaubnis erhalten haben, umziehen, müssen spätestens innerhalb von 20 Werktagen einen Antrag auf eine neue Aufenthaltserlaubnis stellen, um in der neu umgezogenen Stadt wohnen zu dürfen. Wenn sich bei diesem Vorgang die Art der Aufenthaltserlaubnis nicht ändert, wird bei der Ausstellung der neuen Aufenthaltserlaubnis keine neue Gebühr für die bereits bezahlte Frist verlangt.
Im Falle einer Änderung der Wohnadresse, des Familienstands, des Vor- oder Zunamens im Reisepass müssen die Ausländer innerhalb von zwanzig Werktagen diese Änderung melden.
Im Falle eines Verlustes, Diebstahls oder Alterung wird die Aufenthaltserlaubnis erneut ausgestellt. Ausländer, die ihre Aufenthaltsgenehmigung verloren haben, können zum Polizeiamt am Wohnort gehen und dort ein “Protokoll für Fundsachen” erhalten und somit innerhalb kürzester Zeit bei der Einrichtung, von der sie die Aufenthaltsgenehmigung erhalten hatten, einen Antrag stellen. In diesem Falle wird der Preis der Aufenthaltserlaubnis in voller Höhe und die Gebühr für diese Erlaubnis in halber Höhe verlangt.
Wenn Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung verloren haben, verlangen Sie vom Polizeiamt oder von der nächsten Polizeistation ein “Protokoll für Fundsachen”
Aufenthalte außerhalb der Türkei, die innerhalb eines Jahres insgesamt über sechs Monate oder in den letzten fünf Jahren insgesamt über ein Jahr gedauert haben, zählen beim Aufenthalt als Abzug, ausgeschlossen sind öffentliche Pflichtdienste, Bildungs- und Gesundheitsgründe. Bei denjenigen, die bei der Aufenthaltsdauer einen Abzug erhalten haben, werden bei den Anträgen für eine Aufenthaltserlaubnis oder beim Übergang in eine andere Aufenthaltserlaubnis die vorherigen Erlaubnisfristen nicht mitberechnet.Wie wird der Aufenthalt von Studenten berechnet?Bei der Berechnung von ununterbrochenen Aufenthaltserlaubnisfristen wird die Hälfte der Aufenthaltserlaubnis für Studenten und das Gesamte der anderen Aufenthaltserlaubnisse berücksichtigt.
Wie wird die Aufenthaltsdauer von Ausländern, die eine Arbeitserlaubnis besitzen, berechnet?
Die Dauer für die Arbeitserlaubnis und des “Nachweises über eine Arbeitserlaubnisfreiheit” wird bei der Berechnung der Aufenthaltserlaubnisfrist zur Gesamtdauer mitberechnet.
Eine Aufenthaltserlaubnis, die durch eine vereinbarte Ehe erhalten und hinterher gestrichen wurde, wird bei der Zusammenzählung der Aufenthaltsfristen nicht mitberechnet.